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Es sei vor erdenklichen Zeiten alles
ganz friedlich zugegangen. Niemals wäre Streit
vorgefallen und die Hirten hätten einträchtig
beieinander am Feuer gesessen - vor den blutigen
Auseinandersetzungen. Das jedenfalls bezeugten Hans
Müller aus Hohnhorst, Schweinehirt Hans Heine aus Celle
und Carsten Bührung aus Höfer. Auch sei es wahr, dass
die Junker zu Eldingen ihre Schweine seit Menschengedenken
in den Steinhorster Holzungen herum allemal zu Mastzeiten
gehütet und die Mast mit genossen und das die sämtlichen
Eingesessenen der Dorfschaften Eldingen, Metzingen,
Wohlenrode, Bargfeld, Oesingen, Räderloh, Mohrmühlen und
so weiter dergleichen getan haben. Auch wahr sei, dass
diese nicht nur in einem gewissen Holze, sondern
durchgehend in der ganzen Steinhorster Holzung hüteten.
In Wahrheit schwelte aber der Streit um das Weiderecht
zumindest seit den 3Oer Jahren des 17. Jahrhunderts und
wurde wohl verschärft durch die Waldverluste, die
während des 3Ojährigen Krieg entstanden. Zunehmend
wurden Advokaten, Ämter und Vogteien mit der Frage der
Mastberechtigung in den Steinhorster HuIzungen
beschäftigt. Am 10. Oktober 1638 befehligte das
Fürstliche Amt Gifhorn den Vogt zu Steinhorst erneut, den
Einwohner daselbst bei Strafe von etlichen Reichstalern
anzubefehlen, die Oesinger unbehindert in den Holzungen
bei und um Steinhorst ihre Schweine hüten zu lassen und
sie keineswegs zurück zu treiben, wenn es ihnen lieb sei,
die Strafe zu vermeiden.
Zwei Jahre später benachrichtigte ein Eldinger seinen
Gutsherrn von der Wense, das die Steinhorster an einem
Sonntagmorgen ihre Schweine zur Mast in eine Holzung
zwischen Eldingen und Bargfeld getrieben hätten. Ob
dieser tätlichen und, wie er meinte, hochstrafbaren
Verfahrensweise verfiel der Gutsherr in großen Unmut und
in Verwunderung. Hatten die Steinhorster die
Gemütsmeinung, sich die Mastung allda mit anzumaßen?
De facto war das aus seiner Sicht ein
Eindringen, über das er sich umgehend beim Vogt zu
Steinhorst beschwerte. Diese Holzung stand denen von der
Wense und von Eldingen eigentümlich zu - nur die von
Oppershausen und die Dorfschaften Eldingen und Bargfeld,
sonsten aber niemand mehr, hatten dort das Recht zur
Hutung und Weide, und das war nun schon seit 10, 20, 30,
40, 50, ja 100 und mehr Jahren so - so lange, wie sich
einiges Menschengedenken erstreckt. In ruhiger Possession
hatte diese Holzung bislang vor den Steinhorstern und
anderen bestanden.
Die Steinhorster werden das als ungerecht empfunden haben:
Da kamen die Einwohner der umliegenden Ortschaften mit
ihren Schweinen in ihren Wald - umgekehrt durften sie in
anderen Holzungen nicht die Mast mit genießen. Aber die
Steinhorster mussten doch auch für ihre eigenen Schweine
sorgen. Es ist verständlich, dass deshalb der Streit um
die Weiderechte nicht abriss.
Etwa 1655 inspizierte eine eigens
eingesetzte Kommission des Amtes Gifhorn den sogenannten
Balken, eine Holzung zwischen den Ackerländereien.
September 1661 meldete der Prediger Johan Monardt aus
Oesingen, dass die Steinhorster wegen der Schweinemastung
abermalen Streit angefangen haben. Am Abend vor Michaelis
und selbst am Morgen dieses heiligen Festtages haben sie
mit Äxten und Beilen bewaffnet mit Gewalt die Oesinger
Schweine aus dem Steinhorster Holz gejagt und geschlagen,
so dass deren etliche verwundet und etliche krank liegen
und nicht fressen wollen. |
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Bewaffneter Schweinehirt mit, Hund
und Jungen. Aus einer englischen Handschrift des 11.Jhd.

Schweine unter der Eiche
Holzschnitt von 1630


An einem holtemaste was dar mannich
swin datt eckern las ...Holzschnitt au dem 16. Jhd.

Sankt Anthonie auf seiner Fahrt
nach Barceloana auf einer Wolke (rechts) und das Wunder mit dem
Ferkel (links), Holzschnitt, Lyon 1555
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Die
Steinhorster werden sich im Recht gesehen haben, die Oesinger
Schweine zu vertreiben, sie haften schließlich beim Amte Gifhorn
eine Klage gegen die Oesinger wegen der Mastberechtigung laufen,
da für sie ansonsten keine sonderliche Mastung vorhanden sei.
Umgekehrt klagten aber auch die Oesinger gegen die Steinhorster
wegen ihrer tradierten Ansprüche in den Steinhorster Forsten.
Sieben Jahre später sollte aber der Streit um die
Weideberechtigung eskalieren: Am Anfang stand die Mitteilung des
Eldinger Gutsherrn von der Wense an den Vogt zu Steinhorst, die
Eldinger beanspruchten weiterhin die Mastung im Nachbargebiet. Der
Vogt dazu meinte, nicht der von der Wense habe ihn zu lehren,
sondern sich nach dem zu richten, was aus dem Amt oder der Kanzlei
Gifhorn käme.
Über
das, was nun geschah, berichtete Johann Julius Egidius seinem
Gutsherrn von der Wense am 5. Oktober 1668 folgendermaßen:
Nachdem auf das Schreiben an den Vogt zu Steinhorst die Hofmeister
nebst der Dorfschaft Eldingen gestrigen Tages frühe - also am 4.
Oktober 1668 - die Schweine in die Mastung nach Steinhorst
getrieben, haben die Bauern daselbst sie mit Gewalt zurückgejagt.
Als dann aber nach geendigter Predigt Mann bei Mann von Eldingen
sich aufgemacht, auch die Bargfelder und Metzinger mit sich
genommen und die Schweine wieder in die Steinhorster Holzung
hingetrieben haben, ist ganz Steinhorst mit Manns- und
Weibspersonen angelaufen gekommen. Nach heftigen Worten habe es
dann dermaßen Schläge gegeben, dass von den Eldingern,
Bargfeldern und Metzingern nicht wenige beschädigt nach Hause
gekommen seien. Jürgen Michels und Andreas Wiedtfeldten seien die
Köpfe entzwei geschlagen und des Landtdrost Hofmeister Henni und
Franz Michels seien dermaßen mit großen Stangen und Prügeln
abgeschmiert worden, dass sie fast keinen Arm mehr regen noch
bewegen können. Auch soll der Henni Michels um den Leib herum
sehr geschwollen sein.
Es soll dem Vogt zu Steinhorst an dem Streit viel Schuld gegeben
worden sein, weil er unterschiedliche magere Schweine gekauft habe
und angeblich die Mastung also für sich zu betreiben, und somit
den Willen habe, seinen Vorteil zu stiften.
Was Johann Julius Egidius wohl noch nicht wusste, jedenfalls in
seinem ersten Bericht an den Gutsherrn nicht erwähnte, war die
Tatsache, dass infolge des Streites sogar ein Mann zu Tode kam.
Unmittelbar nachdem nun der Gutsherr von der Wense einen Brief an
den Beedenbosteler Vogteibeamten mit Überlegungen zum Gang der
Ermittlungen aufgesetzt und versiegelt halle, bekam er postalische
Nachricht, dass die Steinhorster den Jürgen Michels aus Eldingen
als Täter angeben haben sollen. Der Vogt zu Beedenbostel habe
bereits Befehl empfangen, denselben nach der Vogtei holen zu
lassen. Michels Henni und Franz boten nun den Gutsherrn um Hilfe,
weil Jürgen Michels unschuldig sein sollte. Nicht dieser, sondern
Heinrich Sebelow aus Metzingen habe den Schlag getan, der zum Tode
des Mannes führte.
Mittlerweile
hatte auch der Gifhorner Amtmann Christian Möller die
Untersuchungen begonnen. Die Vernehmung der Steinhorster ergab ein
anderes Bild der Schlägerei vom 4. Oktober, als es der Eldinger
Johann Egidius gezeichnet hatte. Danach seien die Einwohner der
drei Orte Eldingen, Metzingen und Bargfeld mit langen Stöcken,
Prügeln sowie Steinen in den Taschen‚ auch teils mit Beilen und
Hellebarden bewaffnet, mit ihren gesamten Schweinen in das
sogenannte große Holz bei Steinhorst und in die
"Balken" genannte Holzung gekommen. Sie haben sich dann
vor das Dorf Steinhorst gestellt und zum Streit bereit gehalten.
Die Steinhorster seien vor das Dorf gekommen, aber weil sie
zahlenmäßig viel zu unterlegen gewesen seinen, haben sie sich
auf einen Streit nicht einlassen wollen. Sie seien lediglich zu
den Schweinen gegangen, um sie aus den Holzungen zu vertreiben.
Darauf
seien die anderen auf sie los gegangen, haben eine Weibsperson
geschlagen, auch Jacob Gaeß und dem Hinrich Wintzen haben sie ein
Beil gegen den Leib geworfen. Die Steinhorster haben sich wehren
müssen. Eine große Schlägerei sei zwischen Michels aus Eldingen
und Jürgen Gaes entstanden. Auf boshafte und tückische Weise
habe dann der Jürgen Michels dem Jürgen Gaes von hinten mit
einem Baum so auf den Kopf geschlagen, dass dem Gaes das Blut aus
dem Halse und aus den Ohren floss. Ernst Grupe habe am dichtesten
dabeigestanden und deshalb das Ganze genau gesehen. Er habe dann
auf den Jürgen Michels zurückgeschlagen.
Der Leichnam des tödlich getroffenen Jürgen Gaes wurde vom
Feldscher Nikolaus Ernst Schmidt aus Wienhausen untersucht.
Schmidt stellte fest, Gaes habe an der rechten Schädelseite einen
solchen Schlag abbekommen, dass der Hirnschädel fast einen Daumen
dick eingedrückt sei und man mit dem Daumen in den Schädel
hineinfühlen könne. Das rechte Auge sei aus dem Kopf getreten
und von dem geronnenen Blut ganz schwarz gewesen. In der Mitte sei
der Hirnschädel ganz entzwei gewesen. Der Feldscher habe eine
Ader geöffnet und festgestellt, dass Gaes Blut mit Eiter gemischt
gewesen sei, also müsse Gaes Gehirn verletzt und eitrig geworden
sein. Dieser Mensch sei unmöglich wieder zu kurieren gewesen.
Unter
Totschlagverdacht stand nun Jürgen Michels aus Eldingen. Aber der
beteuerte seine Unschuld. Als der Beedenbosteler Vogt den
Haftbefehl ausführte, ließ er vorsichtshalber Michels Hof
umstellen, um ihn so an einer Flucht zu hindern. Aber Jürgen
Michels trat sofort aus dem Haus heraus und folgte ohne
Widerstreben dem Beamten. Er erbot sich sogar, andere Bauern zu
benennen, die für ihn bürgen wollten. Und in der Tat hielten
seine Freunde und Dorfnachbarn, ja auch Bauern aus den anderen
Dörfern, geschlossen zu ihm und sie waren bereit, für ihn mit
ihrem Hab und Gut zu bürgen, denn sie waren von seiner Unschuld
überzeugt.
Aufgrund dieser Unterstützung und der Tatsache, dass sich der
Totschlagsverdacht nicht länger aufrecht erhalten ließ, wurde
Jürgen Michels am 9. November 1668 aus der Untersuchungshaft
entlassen.
Die weiteren Untersuchungen über den Totschlag erstreckten sich
ins folgende Jahr hinein, aber sie verliefen im Sande. Ernst Grupe
blieb bei seiner Aussage, dass Jürgen Michels von hinten den
Jürgen Gaes mit einem Baum geschlagen habe, allerdings, so
ergänzte er jetzt, sei außerdem Hinrich Sebelow (Severloh) aus
Metzingen ganz nah dabei gewesen, der den Gaes mit einem großen
Prügel geschlagen habe. Und der 66 jährige Baltzer Grupe sagte
aus, dass nach Jürgen Michels noch Hinrich Severloh den Gaes
geschlagen habe, der erst danach umgefallen sei.
Dieser Hinrich Severloh (Sebelow) soll kurz nach der Schlägerei
auf Nimmerwiedersehen verschwunden sein. War er der Täter? Das
konnte anscheinend nicht mehr rechtskräftig ermittelt werden.
Es blieb noch der Streit um die Mastberechtigung in den
Steinhorster Forsten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zogen
sich über Jahre hin, und abschließende Ergebnisse weisen die
Akten der Zeit nicht aus. Möglich ist, dass die verbindlichen
Rechtsgrundlagen und Eigentumsfragen erst mit den Landreformen in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - den General- und
Spezialteilungen und Verkoppelungen - eindeutig geklärt wurden.
Verwendete
Quellen:
-
Gutsarchiv
v. d. Wense.
In: Samtgemeindearchiv Lachendorf, L2 Nr. 88, 94, 159
-
AdoIf
Meyer: Kampf um Hüt- und Weiderechte auf dem
"Balken" bei Steinhorst.
In: Sachsenspiegel (Cellesche Zeitung)
-
Buch
von Förster Delf
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